Bei dieser Gleichung handelt es sich keinesfalls um höherer Mathematik, sondern um die Realität der Beschäftigten in einem von der Gemeinde Wien mittlerweile bereits zwei mal ausgegliederten Sozialbetrieb. Die Sucht- und Drogenkoordination Wien (SDW) war zuerst der mittlerweile sattsam bekannte Fonds Soziales Wien (FSW).
Nach dessen dramatischer Vergrößerung im Zuge einer Megaausgliederung 2004 und einigen bürokratischen Querelen wurde schließlich 2006 eine eigene GmbH daraus, welche sich im Besitz des Kuratoriums Psychosoziale Dienste Wien befindet; dieses wurde seinerseits rund um 1980 als externer Betrieb der Stadt Wien gegründet. Tatsächlich hat aber überall die zuständige Stadträtin das Sagen – als Vorsitzende des Kuratoriums bzw. als Eigentümervertreterin.
Im Zuge der Erschaffung des Groß-FSW hatte der Gemeinderat auf Druck einer Basisvernetzung der Beschäftigten im Wiener Sozialbereich noch einstimmig beschlossen, dass die Belegschaftsvertretung volle Mitbestimmung haben muss, gültiges Arbeitsrecht einzuhalten ist und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden muss. In der SDW scheint dies nun alles nicht mehr zu gelten, weigert sich doch deren Geschäftsführung, auch nur jene Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die gesetzlich bzw. kollektivvertraglich vorgeschrieben sind.
Mit Aktivitäten und einer Vernetzung der Beschäftigten in einer Betriebsgruppe geht die noch junge Belegschaft laufend gegen diese unglaubliche Vorgehensweise an. Der Kampf hat aber gerade erst begonnen.
Weitere Informationen unter: www.belegschaftsvertretung.net
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