Donnerstag, 20. September 2007

QuerHerumBetrachtet: Ausgliederung und Betriebsratsarbeit

Als Betriebsrat wird mensch ja so mit einigem konfrontiert. Dass Geschäftsführungen für uns das Leben nicht gerade leichter machen, liegt auf der Hand. Was sich aber die ChefInnen in letzter Zeit so alles an neuen Schmähs einfallen lassen haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Grundregeln, die früher gegolten haben, wurden dadurch so weich wie das Aspik, dass die Bosse auf ihren Empfängen so gerne in sich hineinschaufeln.

Ein Betriebsrat aus einem Wiener Sozialbetrieb, nennen wir ihn Stephan M., hat mir zuletzt zum Beispiel erzählt, dass bei ihnen in der Firma der Chef selbst bei einigen Leuten Supervision macht. Supervision dient der Verhinderung des Burn-Out im Gesundheits- und Sozialbereich; darin ist es möglich, über besonders schwierige betreute Personen aber auch Problem in der Abteilung bzw. dem Betrieb zu reden.
Ein Grundprinzip von Supervision ist die Vertraulichkeit, weil es eben nur die Möglichkeit einer geschützten Kommunikation ist, durch welche Probleme mit KollegInnen und Vorgesetzten so angesprochen werden können, dass diese nicht zu unangenehmen Folgen für die KollegInnen führen. Sehr sinnvoll eigentlich.
In dem angesprochenen Betrieb macht wie gesagt der Chef die Supervision – selbstverständlich nur aus Gründen der Kostenersparnis, müssen so doch keine der üblichen externen Supervisionen, welche die Vertraulichkeit sicher stellen, bezahlt werden. Alles klar so weit. Selbstverständlich können ausgebildete SupervisorInnen professionell mit allem umgehen, was ihnen anvertraut wird und folglich kann und wird es auch kein Problem sein, wenn die betroffenen KollegInnen ihrem vertrauenswürdigen, verschwiegenen und unparteiischen Supervisor (und Chef) sagen: „Wissen Sie, ich habe da so ein Problem mit meinem Chef …“

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