Sonntag, 3. Dezember 2000

Wohnungslos, arbeitslos, hoffnungslos!

So lautet noch immer für viele die Dreiheit des endgültigen sozialen Abstieges in den imperialistischen Ländern, den sog. Industriestaaten.

Samstag, 12. Februar 2000

Information zu den Rechtsfolgen der Bauarbeiten in der Leopold-Böhm-Straße 2

Liebe Mitbewohner*innen und Eigentümer*innen,

mittlerweile hat es mindestens 2 Gespräche mit Rechtsanwält*innen zu möglichen Rechtsfolgen der aktuellen Bauarbeiten gegeben.

Sie würden uns und unsere Interessen vertreten, haben aber selbstverständlich, wie sich das gehört, darauf hingewiesen, dass es immer ein Risiko gibt, zu verlieren.

Für wen sind diese Informationen relevant:

* Eigentümer*innen, die hier wohnen: Ihr habt möglicherweise zu viel für eure Wohnung bezahlt und könntet etwas zurückbekommen. Und ihr habt die Chance, dass alle Schäden, die es bei euch gibt, ohne zusätzliche Kosten behoben werden.

* Eigentümer*innen, die nicht hier wohnen: Eure Mieter*innen haben einen Rechtsanspruch auf Mietminderung, falls ihre ohnqualität durch Schäden und / oder Bauarbeiten beeinträchtigt ist. Da kommten schnell einige tausend Euro zusammen.

* Mieter*innen, deren Wohnqualität durch Schäden und / oder Bauarbeiten beeinträchtigt ist: Ihr habt einen Anspruch darauf, weniger Miete zu zahlen.

* alle Eigentümer*innen: Solltet ihr jemals daran denken, eure Wohnung zu verkaufen, haftet ihr auch für alle verdeckten Schäden, solange ihr nicht beweisen könnt, dass ihr alles euch mögliche unternommen habt, diese zu beheben bzw. abzuwenden.

Im ersten Schritt braucht es dazu:

1. Beweissicherung!!! Dh wir brauchen so schnell wie möglich ein Gutachten, bevor alle möglichen Schäden verschwundern sind, durch die auch mögliche Folgeschäden entstehen können. Das kann im ersten Schritt ein Privatgutachten durch einen Zivilingenieur sein, allerdings braucht es dann im Falle einer Klage ein zweites Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen. Insofern tendieren wir aus Kostengründen dazu, gleich ein solches Gutachten einzuholen, auch wenn dieses teurer ist, uns aber Geld sparen würde, falls wir ohnehin ein vor Gericht relevantes Gutachten brauchen sollten, da wir uns dann das Privatgutachten, das vor Gericht nicht zählt, ersparen. Und wir sollten alle Beweise, die wir selbst haben, so rasch wie möglich zusammensammeln. Alles, was wir von der wohngut bekommen haben, wurde bereits gesammelt. Viele von euch haben sicher Fotos von den Bauarbeiten und/oder Schäden, die vor diesen vorhanden waren, gemacht. Bitte per Mail an axelmagnus.wien@gmail.com. Diese Beweise sollten wir einem Gutachter bereits vorlegen können. Kennt wer von euch, einen Zivilingenieur oder Gutachter, der sowas kann? Dann fragt bitte, ob er das machen würde und wieivel er dafür verlangt. Infos bitte entweder in die Facebookgruppe https://www.facebook.com/groups/panorama3 oder - falls wer nicht auf Facebook ist - an die genannte Mailadresse.

2. Finanzierung! Eine Rechtsanwältin hat vorgeschlagen, dass im ersten Schritt jene von uns rechtliche Schritte einschlagen, bei denen das eine Rechtsschutzversicherung abdecken würde, damit keine zustäzlichen Kosten entstehen. Wer von euch hat so eine Rechtsschutzversicherung? Bitte klärt mir den Zuständigen in euren Versicherungen ab, ab wann die Verträge für was - insbgesondere ob damit auch ein Gutachten wie unter Punkt 1 abgedeckt wäre - gelten und meldet euch dann hier. Sollte eine Klage gewonnen werden, hätten es alle ohne Rechtsschutzversicherung viel leichter, ihre Ansprüche ohne zusätzliches Verfahren durchzusetzen. Falls keine Rechtsschutzversicherung ein Gutachten abdeckt: Wer ist bereit mitzuzahlen?

3. Wir sollten so rasch wie möglich der Hausverwaltung ein Schreiben zukommen lassen, dass wir uns von dieser erwarten, unsere Rechte zu vertreten und sie deshalb unter Androhung rechtlicher Schritte dazu auffordern, die von der wohngut behaupteten Gutachten für uns anzufordern. Wir können ein solches Schreiben gerne aufsezten. Wer würde dieses mitunterzeichenen? Je mehr, desto besser! Den Entwurf würden wir euch selbstverständlich zukommen lassen, bevor es ums Unterschreiben geht. Bitte Mailadressen, Top und Namen der Eigentümer*innen an die o.g. Mailadresse.

Wenn wir ein Gutachten und ausreichend sonstige Beweise haben, würden wir erneut mit der Rechtsanwältin sprechen, um die beste Vorgehenswese (das muss nicht gleich eine Klage sein, kann es aber oder auch ein Antrag auf gerichtliche Beweissicherung) zu beraten und dann mit allen, die dabei wären, gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Nur damit ihr euch keine Illusionen macht: Das kann und wird Geld kosten, es gibt ein Risiko, dass wir keinen Erfolg haben; im Erfolgsfall könnten aber die Kosten locker abgedeckt werden und für viele von uns je nach eingetretenen Schäden oder Wertminderung der Wohnung auch einiges rausschauen.

Eines noch: Die Uhr tickt! Auch für die nicht sichtbaren Mängel gibt es eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Diese sind uns also spätestens seit dem 28.02.2022 bekannt. Daher drängt die Zeit und wir ersuchen euch um baldige Rückmeldung, wer mitmacht. Da es sich bei den Balkonen um Gemeinschaftsflächen handelt und die statischen Probleme eine allgemeine Wertminderung darstellen, können sich also auch jene Parteien anschließen, die nicht direkt von den Bauarbeiten betroffen sind.

Solltet ihr weitere Fragen haben, schreibt sie bitte auf Facebook (s.o.). Wir werden versuchen, diese so gut wie möglich zu beantworten. Eine können wir gleich vorwegnehmen. Wie viel ein Gutachten oder die verschiedenen rechtlichen Schritte kosten würden, kann erst gesagt werden, wenn die Rechtsanwältin die Kosten zumindest grob schätzen kann. Dazu braucht es zuerst also alles, was weiter oben aufgezählt wurde.

Update am 23.06.: Heute hat eine erste Besichtigung durch einen Gutachter stattgefunden. Dieser erhebt jetzt mal die relevanten Unterlagen. Sollte wer von euch Fotos von Schäden haben, übermittelt diese auf Facebook. Das Gutachten kann nur von jenen gerichtlich oder in anderer juristischer Form verwendet werden, die dieses auch gemeinsam finanzieren. Wer noch dabei sein will, sollte sich also bitte dringend melden.

Ebenfalls am 23.06. hat die Hausverwaltung unser Schreiben beantwortet und mitgeteilt, dass sie der Aufforderung nicht nachkommen ihre gesetzliche vorgeschriebenen Tätigkeiten also nicht ausführen will.