Mittwoch, 8. Januar 2020

Zeit für 35 Stunden Arbeitszeit

Zum wiederholten Mal wird gerade bei den Verhandlungen über den Kollektivvertrag für die Sozialwirtschaft die Forderung nach einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich erhoben. Für manche erscheint es erstaunlich, dass diese die einzige Forderung der beiden verhandelnden Gewerkschaften GPA-djp und vida bei den heurigen Kollektivvertragsverhandlungen ist. Das hat auch verhandlungstaktische Gründe. Wirklich wichtig sind aber die Ursachen für diese Forderung.

Warum Arbeitszeitverkürzung nicht gekürzte Löhne oder verdichtete Arbeit bedeuten darf


Bevor wir uns dieser Frage zuwenden, ist aber noch eine Begriffsklärung erforderlich. Dass die Beschäftigten sich Arbeitszeitverkürzungen nicht selbst finanzieren sollen, ist innerhalb der Gewerkschaftsbewegung allgemein anerkannt.
Arbeitszeitverkürzungen müssen also ohne Kürzung bei Löhnen und Gehältern erfolgen, sprich bei vollem Lohnausgleich.

Warum ist darüber hinaus auch ein voller Personalausgleich wichtig?

Die Erfahrungen bei der Einführung des heutigen Kollektivvertrages der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-Kollektivvertrag, früher BAGS-KV), aber auch die gesetzliche Verkürzung der Arbeitszeit in Frankreich auf 35 Stunden und andere Beispiele für die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit haben deutlich gezeigt, dass sich die Beschäftigten die Verringerung ihrer Arbeitszeit oft durch gleich viel Arbeit in weniger Zeit (Arbeitsverdichtung) „erkaufen“. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der innerhalb des kapitalistischen Wirtschaftssystems permanent und schleichend erfolgt.

Die Verkürzung der Arbeitszeit kann einen kurzfristigen Ausgleich dafür schaffen, wenn jene Stunden, um die sich die wöchentliche Arbeitszeit für Teile der Beschäftigten verringert, neu besetzt werden. Dieses Modell des Personalausgleichs wurde beim Bundesforum der GPA-djp 2015 erstmals von einer Gewerkschaft beschlossen und in der Folge bei den Verhandlungen für den Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) und den BABE-Kollektivertrag (Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen) als Forderung erhoben.

Mit verkürzter Vollzeit neue Arbeitsplätze schaffen


Neben den individuellen Auswirkungen (Reduzierung von Stress und Arbeitsdruck) birgt der volle Personalausgleich auch ein sozialpolitisches Element in sich. Durch diesen können neue Arbeitsplätze geschaffen werden, da zahlreiche Stunden neu zu besetzen sind. Bei der Vorbereitung einer Kampagne für die SWÖ-Kollektivvertragsverhandlungen 2017 haben wir beispielhaft durchgerechnet, welche Auswirkungen der volle Personalausgleich auf den Arbeitsmarkt hätte.

Zum damaligen Zeitpunkt gab es ca. 440.000 Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich – gemäß der ÖNACE-Klassifizierung der Wirtschaftszweige 2008, die jedoch nicht vollkommen präzise ist, da der entsprechende Bereich Q (Gesundheits- und Sozialwesen) z. B. Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung, die z. B. im Bereich der Integration über Deutschkurse soziale Leistungen sind, nicht enthält. Gleichzeitig gab es damals im Sozial- und Gesundheitsbereich eine Teilzeitquote von 46,8 % (in der Gesamtwirtschaft rund 30 %, 2004 waren es im Sozial- und Gesundheitsbereich noch 34,2 %) und dementsprechend ca. 206.000 Vollzeitbeschäftigte. Auf Basis einer Verkürzung der Vollzeit um drei Stunden könnten alleine in dieser Branche also rund 17.500 neue Vollzeitjobs geschaffen werden! In Anbetracht der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit in Österreich ein nicht zu unterschätzender Beitrag zu deren Senkung.

Die verhandelnden Gewerkschaften GPA-djp und vida streben an, dass es bei einer Arbeitszeitverkürzung ein Vorrecht für Teilzeitbeschäftigte im Betrieb auf zusätzliche Stunden geben soll. Der Anteil von Teilzeitbeschäftigten, die armutsgefährdet oder arm sind, ist nämlich im Sozial- und Gesundheitsbereich überdurchschnittlich hoch, was sich z. B. daran zeigt, dass die untersten 10 % der Einkommensverteilung 2018 nur bis zu 903 Euro netto (Nettomonatseinkommen unselbständig Erwerbstätiger nach sozioökonomischen Merkmalen – Jahresdurchschnitt 2018 ) verdient haben.

Seit den damaligen Verhandlungen ist der Gesundheits- und Sozialbereich noch weiter gewachsen. Eine Arbeitszeitverkürzung hat heute folglich ein noch größeres Potenzial. Gleichzeitig müssen wir festhalten, dass die Forderung nach der 35-Stunden-Woche nicht bei allen Verhandlungen in der Branche gestellt wird. Für die zahlreichen KollegInnen im öffentlichen Dienst, die im Sozial- und Gesundheitsbereich tätig sind, wurde diese etwa noch nicht erhoben. Doch selbst eine Arbeitszeitverkürzung im SWÖ-Kollektivvertrag, der für rund 125.000 Beschäftigte gilt, würde zahlreiche neue Arbeitsplätze schaffen.

Teilzeit muss mehr wert werden


Eine Erhebung von GPA-djp und vida zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich – unabhängig davon, ob diese derzeit voll- oder teilzeitbeschäftigt sind – 30 Stunden in der Woche arbeiten möchte. Aus der jeweiligen Perspektive betrachtet hat das gute Gründe.

Wenn z. B. eine Heimhilfe bei 19 Stunden – also 50 % der Normalarbeitszeit, was durchaus im üblichen Rahmen der tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisse liegt – gerade einmal knapp über 1.000 Euro brutto verdient, dann ist klar, warum diese KollegInnen mehr arbeiten wollen. Von solch einem Lohn kann nämlich schlicht und einfach niemand leben.

Vollzeitbeschäftigte hingegen leiden nicht nur unter einem ohnehin schon hohen und ständig steigenden Arbeitsdruck, sondern leisten im Gesundheits- und Sozialbereich psychische Schwerstarbeit. Das halten die meisten keine 38 Stunden in der Woche ohne langfristige Folgeerkrankungen aus. Allein schon, dass der Gesundheits- und Sozialbereich bei den Berufen mit der höchsten Burn-out-Gefährdung entsprechend einer Erhebung der Interessengemeinschaft Social in der GPA-djp mit an der Spitze liegt, spricht dabei eine deutliche Sprache.

In diesem Zusammenhang muss die Frage nach dem gesellschaftlichen Wert unterschiedlicher Tätigkeiten gestellt werden. Auch wenn der Gesundheits- und Sozialbereich abgesehen von der direkten Finanzierung durch Sozialversicherungsbeiträge im Wesentlichen aus sparsam zu verwendenden Steuermitteln finanziert wird, kann es nicht sein, dass dieser zu den Branchen mit den schlechtesten Arbeitsbedingungen und der niedrigsten Bezahlung gehört. Selbst bei Leistungen, die überwiegend auf Grundlage öffentlicher Gelder erbracht werden, muss es möglich sein, bewusst Prioritäten im Sinne der Beschäftigten zu setzen.

Das lässt sich an einem drastischen Beispiel nachvollziehen. Für eine Arbeitsstunde von AutomechanikerInnen verrechnen die Werkstätten laut AK Oberösterreich im Durchschnitt 96 Euro. HeimhelferInnen hingegen bekommen bei Vollzeit mit 36 Vordienstjahren nur 15,10 Euro brutto pro Stunde. Ist das Auto wirklich mehr wert als eine pflegebedürftige Person?

Was bringt die 35-Stunden-Woche den Beschäftigten?


Um zu verdeutlich, was die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden den KollegInnen, für die der SWÖ-Kollektivvertrag gilt, bringen würde, wurde heuer von GPA-djp und vida eine Kampagnenwebsite erstellt. Auf dieser Website kann sich jede und jeder selbst ausrechnen, was ihm oder ihr die Arbeitszeitverkürzung in Zeit und/oder Geld bringen würde.

Hier einige Beispiele, die sich an konkreten Einstufungen im SWÖ-Kollektivvertrag 2019 orientieren (alle Beträge brutto):

  •  Ein Behindertenbetreuer oder eine Behindertenbetreuerin mit fünf Vordienstjahren und 30 Wochenstunden verdient knapp über 1.800 Euro. Durch die Arbeitszeitverkürzung würde dieses Bruttogehalt auf rund 1.955 Euro steigen, was über ein ganzes Jahr mehr als ein volles Bruttomonatsgehalt zusätzlich ausmachen würde (etwa 2.170 Euro).
  • Das Gehalt der oben bereits angesprochenen Heimhilfe mit 19 Wochenstunden und sieben Vordienstjahren würde durch die Verkürzung der Normalarbeitszeit auf 35 Stunden um fast 90 Euro im Monat oder mehr als 1.200 Euro im Jahr steigen. Auch hier käme also mehr als ein Bruttomonatsgehalt zusätzlich im Jahr dazu.
  • Das Gehalt einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson mit 36 Stunden und 20 Vordienstjahren würde um etwa 145 Euro im Monat oder rund 2.040 Euro im Jahr steigen. Gleichzeitig müsste diese Person eine Stunde pro Woche weniger arbeiten, was sich im Jahr auf 6,5 zusätzliche freie Tage summiert.
  • Vollzeitbeschäftigte – egal welcher Berufsgruppe – würden drei Stunden pro Woche weniger arbeiten oder hätten umgerechnet 18,4 Tage mehr Freizeit im Jahr.

Wir sehen also: Egal für welche Berufsgruppe, egal wie hoch die wöchentliche Stundenanzahl und die Vordienstzeit ist – die 35-Stunden-Woche hätte für alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich Vorteile. Teilzeitbeschäftigte würden im Durchschnitt um 8,6 % mehr verdienen, was sich über das Jahr gerechnet auf mehr als ein Bruttomonatsgehalt summiert. Beschäftigte mit 35,5 bis 37,5 Wochenstunden hätten mehr Freizeit und ein höheres Einkommen. Und jene, die derzeit 38 Stunden arbeiten, hätten deutlich mehr Freizeit.

Alle, die diese Zahlen überprüfen oder sich selbst ausrechnen wollen, was ihnen eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich im SWÖ-Kollektivvertrag bringen würde, können dies unter https://35stunden.at/ tun.

Und was bringt die 35-Stunden-Woche den Betrieben?


In letzter Zeit gibt es zahlreiche Berichte über Betriebe (z. B. E-Magnetix in Oberösterreich), die die Arbeitszeit von sich aus reduziert haben. Selbst die Geschäftsführungen dieser Firmen sind sich einig, dass diese Maßnahme (abgesehen von geringen Mehrkosten) massive positive Auswirkungen hat.

Selbstverständlich sollten wir uns an Beispielen aus dem Gesundheits- und Sozialbereich orientieren. Diese gibt es und sie sprechen eine klare Sprache. Nach einem Jahr Arbeitszeitverkürzung auf sechs Stunden pro Tag hat sich bei den 68 Krankenpflegepersonen im Krankenhaus von Svartedalens (Schweden) etwa gezeigt, dass diese nur mehr halb so oft im Krankenstand waren wie KollegInnen, die in vergleichbaren Einrichtungen acht Stunden pro Tag arbeiteten.

Gleichzeitig gibt es auch weniger harte Daten, die von zahlreichen BetriebsrätInnen und Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialbereich bestätigt werden. In manchen Berufsgruppen gibt es trotz gegenteiliger Behauptungen der SWÖ weitaus mehr ausgebildete Fachkräfte als offene Stellen, was z. B. für den Bereich der Pflege Auswertungen aus dem Gesundheitsberuferegister garantiert beweisen werden.

In anderen Berufsgruppen beginnt oft nicht einmal ein Viertel der ausgebildeten Fachkräfte, überhaupt im erlernten Beruf zu arbeiten, was z. B. für ElementarpädagogInnen gilt. Dabei handelt es sich um die Folge einer vollkommen verfehlten Ausbildungspolitik. Einerseits sind die meisten von uns mit 15 Jahren nicht wirklich imstande, sich vorzustellen, wie der Arbeitsalltag in einem bestimmten Beruf in fünf Jahren konkret aussehen wird. Andererseits werden viele während der praktischen Ausbildung von der immensen Kluft zwischen Theorie und Praxis abgeschreckt.

Tatsächlich kennt fast jede und jeder von uns Beispiele von hochqualifizierten KollegInnen, die sagen: „Um die paar Euro tu ich mir diesen Stress und Druck und die enorme Verantwortung für die Menschen, mit denen ich arbeite, schlicht und einfach nicht mehr an. Da geh ich lieber zum [x-beliebiger internationaler Konzern einsetzen] und verdien’ für eine lockere ‚Hockn‘ in der Verwaltung 50 % mehr.“

Oft handelt es sich dabei nicht um KollegInnen, die sich prinzipiell nie mehr vorstellen können, in ihrem Beruf zu arbeiten. Sonst würden sich z. B. diplomierte Pflegepersonen nicht ins Gesundheitsberuferegister eintragen lassen, obwohl sie ihren Beruf (derzeit) nicht ausüben. Es geht also um die derzeitigen Arbeitsbedingungen.

Fazit


Es gibt sie – die tausenden und abertausenden KollegInnen, die trotz hervorragender Ausbildung sagen: Nicht zu diesen Bedingungen. Eine zentrale davon ist die Arbeitszeit. GPA-djp und vida sind davon überzeugt, dass mehr KollegInnen länger im Beruf bleiben – oder sogar in diesen zurückkehren – werden, wenn die Kombination aus Arbeitszeit und Einkommen eine bessere wäre. Eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden bei vollem Lohn- und Personalausgleich wäre folglich auch ein wichtiger Beitrag gegen den laut Massenmedien, ExpertInnen und PraktikerInnen in Zukunft drohenden Pflegenotstand.

Dieser Artikel ist erstmals am 07.01.2020 auf dem Arbeit & Wirtschaft Blog erschienen.

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